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AG Pforzheim, 23.02.2004 - 1 XVII 219/92 |
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Verfahrensgang
Wird zitiert von ...
- LG Karlsruhe, 19.04.2004 - 11 T 104/04
Festsetzung von Zinsen für Vergütungsansprüche
Die sofortige Beschwerde des Beteiligten Ziffer 5 als ehemaligen Ergänzungsbetreuer gegen den Beschluss des Amtsgerichts Pforzheim vom 23.02.2004 - 1 XVII 219/92 (1 VIII 538/75) - wird zurückgewiesen.Das Amtsgericht Pforzheim hat im Ergebnis zu Recht die vom Beteiligten Ziffer 5 mit Schriftsatz vom 13.01.2004 beantragte Festsetzung von Zinsen hinsichtlich des mit dem Beschluss des Amtsgerichts Pforzheim vom 03.09.2002 - 1 XVII 219/92 - festgesetzten Aufwendungsersatzes von 1.663,76 EUR und der mit Beschluss des Landgerichts Karlsruhe vom 18.07.2003 - 11 T 430/02 - festgesetzten Vergütung von 116, 87 EUR zurückgewiesen.